Abrechnung der fiktiven Kosten durch den Vermieter

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 14. November 2012
Aktenzeichen: VIII ZR 41/12

Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter für erbrachte Hausmeister- und Gartenpflegearbeiten die fiktiven Kosten als Betriebskosten abrechnen darf. Der Vermieter muss also nicht die tatsächlich entstanden Kosten aufschlüsseln, sondern kann dasjenige verlangen, was bei Erbringung der Leistungen durch einen Dritten angefallen wäre.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Vorvertragliche Aufklärungspflichten eines Mieters von Gewerberäumen

Oberlandesgericht (OLG) Dresden – Beschluss vom 27.07.2012
Az.: 5 U 68/12

Das OLG Dresden hat entschieden, dass dem Vermieter ein Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB zusteht, wenn der Mieter zumindest fahrlässig eine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt hat. Der Mieter von Gewerberäumen ist verpflichtet offenzulegen, dass er eventuell nur Textilien einer Marke in seinem Geschäft vertreiben will, wenn der Vermieter vor Vertragsschluss geäußert hat, dass er Bedenken gegen diese Marke habe.

Zahlungsverzug des Mieters als Kündigungsgrund

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2012
Az.: VIII ZR 107/12

Der Zahlungsverzug des Mieters berechtigt den Vermieter nach §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung. Die Rückstände müssen hierfür jedoch innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine gewisse Grenze erreichen. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs erfolgen darf, ohne dass die für eine fristlose Kündigung erforderlichen Grenzen erreicht sein müssen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: