Uneingeschränkte Farbwahl bei Mietverträgen?

Ist es für den Mieter möglich, im Rahmen einer Schönheitsreparatur bei der Farbauswahl für den gemieteten Wohnraum frei zu entscheiden?

Grundsätzlich ist es möglich, dass der Vermieter die Pflicht der Schönheitsreparaturen auf den Mieter des Wohnraums überträgt. Dies wird inzwischen fast überwiegend so gesehen.

Fraglich hingegen ist vielmehr das „Wie“ bei der Farbwahl. Eine klare Definition von Schönheitsreparaturen gibt es nicht. Vielmehr kann sich jedoch über die Berechnungsverordnung angenähert werden (siehe hierfür BGH, NJW 2009, Seite 1408). Hiernach sind von der Schönheitsreparatur das Tapezieren, das Anstreichen oder Kalken der Wände, der Decken sowie das Streichen der Fußböden, der Heizkörper (sowie der dazugehörigen Heizrohre) und der Türen und Fenster sowie der Außentür von innen umfasst.

Hat ein Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn er die betroffene Wohnung selbst nutzt?

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung für Nutzungsausfall nur dann, wenn ein Vermögenswert vorenthalten wird und wenn die Verfügbarkeit dieses Wertes für den Verfügungsberechtigten unentbehrlich ist. D.h., dass er auf die freie Verfügbarkeit angewiesen ist und so finanzielle Nachteile entstehen können.

Im vorliegenden Fall fordert ein Wohnungseigentümer von dem Verwalter des Objekts eine Nutzungsausfallentschädigung. Er begründet dies damit, dass seine Wohnung nicht genutzt werden kann infolge eines Mangels, der ausstrahlt. Also auch seine Wohnung beeinträchtigt. Der Mangel befindet sich am Gemeinschaftseigentum. Ferner begründet er sein Begehren damit, dass der Verwalter die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig veranlasst hat.

Hindert ein Durchbruch zum Nachbargebäude eine Räumungsvollstreckung?

Welche Anforderungen muss ein Räumungsvollstreckungstitel enthalten, damit der Gerichtsvollzieher vollstrecken kann? Wie liegt der Fall, wenn ein Durchbruch vom Nachbargebäude in das zu vollstreckende Objekt führt?

Grundsätzlich muss ein Vollstreckungstitel, der sich auf eine Räumung bezieht, soweit bestimmt sein, dass der vollstreckende Gerichtsvollzieher bei der Ausübung seiner Tätigkeit zumindest unter Zuhilfenahme von allgemein zugänglichen Mitteln feststellen kann, um welche Räume es sich handelt, die zu dem zu vollstreckenden Objekt gehören. Ist diese Zuordnung möglich, ändert auch die Tatsache, dass ein Durchbruch von einem Nachbargebäude vorhanden ist, nichts an der Bestimmtheit des Titels.

Sind Zeitmietverträge zulässig?

Unter welchen Voraussetzungen sind nach der Mietrechtsreform Mietverträge auf Zeit möglich? Wie steht es um Mietverträge, die auf Lebenszeit geschlossen wurden? Wie sollten die Vertragsparteien ihren Vertrag schließen?

Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auf Zeit nur unter bestimmten Voraussetzungen geschlossen werden. Mietverträge auf Lebenszeit fallen jedoch nicht unter die strengen Voraussetzungen.

Der von den Parteien geschlossene Vertrag über ein Mietobjekt besteht seit 1971. Da die Mieter im Hinblick auf das Mietobjekt zahlreiche Investitionen und Leistungen tätigten, wurde im Jahr 2005 vereinbart, dass der Mietvertrag bis an das Lebensende der Mieter gelten solle.

Duldungspflicht des Vermieters zur Anbringung einer Sattelitenschüssel für ausländische Mieter?

Reicht es für einen Vermieter aus, wenn er Mietern einen Kabelanschluss zur Verfügung stellt, um deren Grundrechtsanspruch auf Rundfunkempfang gerecht zu werden? Müssen Vermieter es unter Umständen hinnehmen, dass Mieter Sattelitenschüsseln anbringen um heimische Sender zu empfangen?

Grundsätzlich erfüllen Vermieter ihre Pflicht den Grundrechtsanspruch des Mieters auf Rundfunkempfang zu erfüllen, wenn sie einen Kabelanschluss bereitstellen. In besonderen Fällen kann dies an sich jedoch nicht ausreichend sein. Eine Duldungspflicht des Vermieters auf Anbringung einer Parabolantenne durch den Mieter kann bestehen.