Amtsgericht (AG) Frankfurt/Main, Urteil vom 19.09.2012
Aktenzeichen: 33 C 3082/12 (93)
Ein Mieter kann die Miete nicht nach § 536 BGB mindern, wenn ein Makler die Wohnfläche in einer Annonce falsch angibt. Entscheidend ist allein die Angabe zur Wohnungsgröße im Mietvertrag. Sind im Vertrag keine Hinweise hierauf enthalten scheidet grundsätzlich eine Mangelhaftigkeit der Mietsache aus.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin vermietete an die Beklagten eine Wohnung in Frankfurt am Main. Zur Vermittlung des Objektes wurde eine Maklerin von der Klägerin eingeschaltet. Diese bot die Wohnung im Internet unter der Angabe „Wohnfläche 74 m²“ an. Weiterlesen...