Kostenverteilung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft kraft Teilungserklärung

Über die Auslegung einer Teilungserklärung im Hinblick auf die Kostenverteilung für Balkone in einer Wohnungseigentümergemeinschaft …

Ist in einer Teilungserklärung geregelt, dass der Wohnungseigentümer für die Instandsetzung von Balkonen, die er ausschließlich selbst nutzt, selbst aufkommen muss, ist dies nicht dahingehend auszulegen, dass Teile des Balkons, die im Gemeinschaftseigentum stehen, ausgenommen sind.