Reicht es für einen Vermieter aus, wenn er Mietern einen Kabelanschluss zur Verfügung stellt, um deren Grundrechtsanspruch auf Rundfunkempfang gerecht zu werden? Müssen Vermieter es unter Umständen hinnehmen, dass Mieter Sattelitenschüsseln anbringen um heimische Sender zu empfangen?
Grundsätzlich erfüllen Vermieter ihre Pflicht den Grundrechtsanspruch des Mieters auf Rundfunkempfang zu erfüllen, wenn sie einen Kabelanschluss bereitstellen. In besonderen Fällen kann dies an sich jedoch nicht ausreichend sein. Eine Duldungspflicht des Vermieters auf Anbringung einer Parabolantenne durch den Mieter kann bestehen.