Hindert ein Durchbruch zum Nachbargebäude eine Räumungsvollstreckung?

Welche Anforderungen muss ein Räumungsvollstreckungstitel enthalten, damit der Gerichtsvollzieher vollstrecken kann? Wie liegt der Fall, wenn ein Durchbruch vom Nachbargebäude in das zu vollstreckende Objekt führt?

Grundsätzlich muss ein Vollstreckungstitel, der sich auf eine Räumung bezieht, soweit bestimmt sein, dass der vollstreckende Gerichtsvollzieher bei der Ausübung seiner Tätigkeit zumindest unter Zuhilfenahme von allgemein zugänglichen Mitteln feststellen kann, um welche Räume es sich handelt, die zu dem zu vollstreckenden Objekt gehören. Ist diese Zuordnung möglich, ändert auch die Tatsache, dass ein Durchbruch von einem Nachbargebäude vorhanden ist, nichts an der Bestimmtheit des Titels.

Sind Zeitmietverträge zulässig?

Unter welchen Voraussetzungen sind nach der Mietrechtsreform Mietverträge auf Zeit möglich? Wie steht es um Mietverträge, die auf Lebenszeit geschlossen wurden? Wie sollten die Vertragsparteien ihren Vertrag schließen?

Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auf Zeit nur unter bestimmten Voraussetzungen geschlossen werden. Mietverträge auf Lebenszeit fallen jedoch nicht unter die strengen Voraussetzungen.

Der von den Parteien geschlossene Vertrag über ein Mietobjekt besteht seit 1971. Da die Mieter im Hinblick auf das Mietobjekt zahlreiche Investitionen und Leistungen tätigten, wurde im Jahr 2005 vereinbart, dass der Mietvertrag bis an das Lebensende der Mieter gelten solle.