Welche Anforderungen muss ein Räumungsvollstreckungstitel enthalten, damit der Gerichtsvollzieher vollstrecken kann? Wie liegt der Fall, wenn ein Durchbruch vom Nachbargebäude in das zu vollstreckende Objekt führt?
Grundsätzlich muss ein Vollstreckungstitel, der sich auf eine Räumung bezieht, soweit bestimmt sein, dass der vollstreckende Gerichtsvollzieher bei der Ausübung seiner Tätigkeit zumindest unter Zuhilfenahme von allgemein zugänglichen Mitteln feststellen kann, um welche Räume es sich handelt, die zu dem zu vollstreckenden Objekt gehören. Ist diese Zuordnung möglich, ändert auch die Tatsache, dass ein Durchbruch von einem Nachbargebäude vorhanden ist, nichts an der Bestimmtheit des Titels.