Schadensersatz wegen nicht erteilter Erlaubnis zur Untervermietung?

Haben Mieter gegenüber ihrem Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dieser eine Erlaubnis zur Untervermietung verweigert?

Wie hoch kann ein solcher Schadensersatz sein?

Die Untervermietung und die damit zusammenhängende Problemstellung beschäftigen sowohl Mieter, Vermieter als auch Gerichte. Auf Grund der hohen Praxisrelevanz berichteten wir bereits in einem Blogbeitrag vom 06. Juni 2014 mit dem Titel „Untervermietung an Touristen“ über die Zulässigkeit von Untervermietungen. An diese Thematik knüpft der jetzige Beitrag an, der sich mit der Möglichkeit einer Schadensersatzforderung des Mieters beschäftigt, falls der Vermieter unberechtigt eine Untervermietung verweigert.

Verpflichtung für Mieter die Eingangstür abzuschließen?

Können im Erdgeschoss wohnende Mieter verpflichtet werden, abends die Hauseingangstür abzuschließen? Ist eine solche Klausel in der Hausordnung wirksam?

Im vorliegenden Fall stritten sich die Mieter,die ihre Mietwohnung im Erdgeschoss hatten, mit dem Vermieter, ob sie zu einer bestimmten Uhrzeit verpflichtet sind, die Eingangstür abzuschließen. Die Hausordnung sah unter dem Punkt „Schutz des Hauses“ eine entsprechende Klausel vor, in der geregelt ist, dass die Mieter im Sommer spätestens um 22 Uhr und im Winter spätestens um 21 Uhr die Tür abzuschließen haben. Die Kläger sahen in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung.
Vor dem LG Köln hatten sie hiermit keinen Erfolg.

Untervermietung an Touristen

Ist eine Untervermietung der eigenen Wohnung an Touristen erlaubt?

Gerade zu Messezeiten, in denen Hotels und Pensionen ausgebucht sind, kommen viele Private auf den Gedanken, Geld durch eine Untervermietung ihrer Wohnung oder durch einzelne Zimmer zu erzielen. Aber auch in Großstädten kommen viele Mieter auf diesen Gedanken. Gibt es nun aber einen Unterschied zwischen der „normalen“ Untervermietung und der Untervermietung an ständig wechselnde Touristen.

Anspruch auf Kostenerstattung im Falle einer Beschlussanfechtung für den Scheinbeklagten?

Steht einem Scheinbeklagten ein Kostenerstattungsanspruch zu, wenn dieser sich gegen eine Beschlussanfechtung verteidigt?

Bei Beschlussanfechtungsverfahren kommt es immer wieder vor, dass die Beklagten nicht zutreffend benannt werden (Parteibezeichnung). Dies resultiert oftmals daraus, dass die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse falsch angegeben werden. Wehrt sich ein Scheinbeklagter hiergegen, so steht ihm ein Kostenerstattungsanspruch zu.

Im vorliegenden Fall erheben die Kläger eine Beschlussanfechtungsklage. Als Beklagte sind Wohnungseigentümer aufgeführt, unter anderem als Beklagte bezeichnete, die jedoch seit mehreren Jahren nicht mehr Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Die Klage wurde ihnen von dem Verwalter ausgehändigt, diesem gegenüber erfolgte also die Zustellung. Die Scheinbeklagten suchen anwaltlichen Beistand und aufgrund des anwaltlichen Tätigwerdens stellen die Kläger klar, gegen wen sich die erhobene Klage richtet.

Bauliche Änderungen an einem WEG-Objekt und Verjährungsfristen und Problematiken

Wie sind eigenmächtige bauliche Veränderungen zu handhaben.
Wann und wie lange kann eine Beseitigung verlangt werden? Welchen Fristen unterliegt die Verjährung?
Diese Fragen stellen sich, wenn ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine bauliche Veränderung seines Sondereigentums oder des Gemeinschaftseigentums vornimmt.

Im Recht des Wohnungseigentums gelten ebenfalls die Verjährungsfristen, die manch ein Eigentümer als zu kurz erachten mag. Dies gilt besonders für den Fall, in dem ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung selbst vornimmt und dies nicht durch Beschluss gedeckt ist. Ist die Frist zur Beseitigung abgelaufen, d.h. Verjährung eingetreten, so kann sich der Eigentümer jedoch keinesfalls siegessicher sein.