Es soll vorkommen, dass man als Mieter einer Wohnung, diese nur sehr wenig nutzt, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen. Da könnte man auf die Idee kommen, die Wohnung an andere Personen zu überlassen. Immerhin steht die Wohnung dann nicht leer und wird genutzt. Man zahlt ja schließlich auch die Miete. Doch ist das einfach so möglich?
Darf ein Mieter seine gemietete Wohnung entgeltlich an Touristen als Ferienwohnung überlassen?
I In Berlin ist ein solcher Rechtsstreit durch ein Gericht entschieden worden.