Mietanpassungsvorbehalt des gewerblichen Vermieters in der Klauselkontrolle

BGH Urt. V. 9.5.12 – XII ZR 79/10

Nach diesem BGH Urteil ist eine Klausel in einem gewerblichen Formularmietvertrag, die dem Vermieter ein Leistungsbestimmungsrechts in der Hinsicht einräumt, dass bei einer Änderung der ortsüblichen oder angemessenen Miete dieser berechtigt ist, vom Mieter den zusätzlich oder weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festsetzt, wirksam und hält einer AGB-Prüfung stand.

Verjährung eines Anspruchs des Mieters gegen den Vermieter wegen Zahlung eines Abgeltungsbetrages aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel

BGH Urteil v. 20. Juni 2012 (VIII ZR 12/12)

Dem Urteil liegt der Fall zu Grunde, in dem der Formularmietvertrag des Vermieters eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält. Zum einen wurden starre Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen vereinbart, zum anderen heißt es „Das Mitglied ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Genossenschaft von der bisherigen Ausführung abzuweichen“. Die Klausel ist unwirksam, da eine unangemessene Benachteiligung des Mieters angenommen wird, wenn dem Mieter während des Bestehens des Mietverhältnisses eine bestimmte Ausführungsart vorgeschrieben wird.

Kautionspflicht des Mieters

BGH Urteil vom 13.10.2010
Az. VIII ZR 98/10

Der Vermieter hat die vom Mieter gezahlte Mietkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Dies ist gesetzlich geregelt in § 551 Abs. 3 BGB.

Die Mietkaution ist somit insolvenzsicher, getrennt vom Vermögen des Vermieters, anzulegen.

Der Mieter hat auch einen Anspruch auf Nachweis dieses insolvenzsicheren Kontos.

In den Gesetzesmaterialien wird zur Begründung der Anlagepflicht des Vermieters ausgeführt, dass die Kaution wie ein Treuhandvermögen oder Mündelgeld zu behandeln sei, um sie im Falle der Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken an dem Kautionskonto auszuschließen.

Mietvertrag über ein Studentenzimmer – Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts?

BGH Urteil vom 15.07.2009
Az: VIII ZR 307/08

Grundsätzlich ist es möglich, in einem formularmäßigen Mietvertrag einen beiderseitigen zeitlich begrenzten Ausschluss des Kündigungsrechts für zwei Jahre zu vereinbaren. Hier nimmt der BGH keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 2 BGB an (Senatsurteil vom 6. April 2005 – VIII ZR 27/04).

Gleichwohl kann ein formularmäßiger Kündigungsverzicht aber gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sein, wenn er den Mieter nach den Umständen von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung bzw. Wohnflächenangaben als Beschaffenheitsvereinbarung

BGH Urteile vom 23.06.2010 und 11.11.2010: Wohnraummiete; Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung bzw. Wohnflächenangaben als Beschaffenheitsvereinbarung

Ein zur Minderung der Miete berechtigender Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB besteht bei Mietwohnungen, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche liegt.

Dieser Grundsatz besteht, wenn im Mietvertrag eine Fläche der Wohnung angegeben ist und diese als Beschaffenheitsvereinbarung zu werten ist. Eine Beschaffenheitsvereinbarung der Wohnfläche liegt aber laut BGH nicht vor, wenn zwar der Mietvertrag eine Angabe bzgl. der Wohnfläche enthält, diese aber mit der Einschränkung dahingehend  versehen ist, dass diese Angabe nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes diene.