BGH Urt. V. 9.5.12 – XII ZR 79/10
Nach diesem BGH Urteil ist eine Klausel in einem gewerblichen Formularmietvertrag, die dem Vermieter ein Leistungsbestimmungsrechts in der Hinsicht einräumt, dass bei einer Änderung der ortsüblichen oder angemessenen Miete dieser berechtigt ist, vom Mieter den zusätzlich oder weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festsetzt, wirksam und hält einer AGB-Prüfung stand.