Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung darf nach bestandskräftigem Untersagungsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht fortgeführt werden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Juli 2012
Az.: V ZR 204/11

Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnung der Klägerin befindet sich im Erdgeschoss des Hauses, die darüber liegende Wohnung der Beklagten im ersten Obergeschoss. Die Teilungserklärung enthält folgende Regelung: