Voraussetzungen einer Mieterhöhung – Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.02.2012
Aktenzeichen: VIII ZR 346/10

Eine Mieterhöhung muss nach § 557 BGB während der Mietzeit grundsätzlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Erfolgt dies nicht, kann der Vermieter eine erhöhte Miete nur nach den Voraussetzungen der §§ 558 ff. BGB verlangen. Nach § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zur Erhöhung vom Mieter bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert geblieben ist.

Konkurrenz als Mietmangel bei Gewerberaummietverträgen

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 10. Oktober 2012
Aktenzeichen: XII ZR 117/10

In Mietverträgen über Gewerberaum ist oftmals eine Klausel enthalten, welche den Vermieter verpflichtet, im selben Gebäude keine Verträge mit direkten Konkurrenten des Mieters abzuschließen. Verletzt der Vermieter diese Konkurrenzschutzklausel, stellt dies einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann. Der Konkurrenzschutz kann aber auch ohne Vereinbarung vertragsimmanent sein.

Der Entscheidung des BGH liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: