Ist es für einen Wohnungseigentümer möglich, die Mehrheit der Stimmen in einer Eigentümerversammlung innezuhaben und auszuüben? Müssen sich die übrigen Eigentümer einfach so überstimmen lassen?

Für einen Wohnungseigentümer ist es möglich, die Mehrheit der Stimmen in sich zu vereinigen und diese Stimmen auszuüben. Die anderen Eigentümer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Stimmen nicht zu werten.

Nachberechnung einzelner Positionen in der Betriebskostenabrechnung

BGH, Urteil vom 12.12.2012 – VIII ZR 264/10 (LG Berlin)

Ein Vermieter ist nach dem Urteil des BGH berechtigt, sich im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Nachberechnung einzelner Positionen vorzubehalten. Voraussetzung hierfür ist, dass er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert war. Die Verjährung der nachberechneten Forderung beginne dabei nicht vor Kenntnis des Vermieters von den anspruchsbegründenden Umständen. Der Vermieter müsse auch nicht die Betriebskostenabrechnung insgesamt zurückstellen.

Vorlagepflicht einer Wohnungseigentümerliste durch den Verwalter im Beschlussanfechtungsverfahren und richterliches Hinwirken – Wirksamkeit von Jahresabrechnungen

Ist es für den Verwalter eine Pflicht, auf Verlangen des Klägers eine aktuelle Eigentümerliste vorzulegen?

In einem Beschlussanfechtungsverfahren ist das Gericht angehalten, auf Anregung des Klägers dem Verwalter aufzugeben eine Eigentümerliste vorzulegen. Sollte dieser der Pflicht nicht nachkommen, muss dies notfalls mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden.

Jahresabrechnungen werden nichtig, wenn sie Rückstände früherer Jahre mit einbeziehen und neu begründen. Die Nichtigkeit erstreckt sich auf den betroffenen Teil.