Berechnung der Betriebskostenvorauszahlung durch den Mieter

Ist es Mietern möglich, eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen zu verlangen, wenn die Betriebskostenabrechnung zeigt, dass die Vorauszahlungen nicht mit den faktischen Belastungen übereinstimmen? Besteht überdies die Möglichkeit für den Mieter selbst den Betrag anzupassen?

Grundsätzlich hat der Mieter die Möglichkeit, die Anpassung der Vorauszahlungen zu verlangen, wenn die Betriebskostenabrechnung ergibt, dass die Vorauszahlungen nicht den faktischen Belastungen entsprechen. Eine weitere Möglichkeit ist die Korrektur der Zahlungen durch den Mieter.