Überlassung der Mietwohnung an Touristen

Es soll vorkommen, dass man als Mieter einer Wohnung, diese nur sehr wenig nutzt, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen. Da könnte man auf die Idee kommen, die Wohnung an andere Personen zu überlassen. Immerhin steht die Wohnung dann nicht leer und wird genutzt. Man zahlt ja schließlich auch die Miete. Doch ist das einfach so möglich?

Darf ein Mieter seine gemietete Wohnung entgeltlich an Touristen als Ferienwohnung überlassen?

I In Berlin ist ein solcher Rechtsstreit durch ein Gericht entschieden worden.

Vertragswidriges Verhalten des Vermieters – Kündigungen unwirksam

Die durch die Vermieterin erklärten Kündigungen des Mietvertrages sind unwirksam, wenn sich die Vermieterin vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn sie das nachfolgende vertragswidrige Verhalten des Mieters provoziert hat.

Bereits in dem früheren Beitrag berichteten wir zu dem Thema „Recht des Vermieters zum Betreten der Wohnung“. Während eines vereinbarten Termins zur Besichtigung von montierten Rauchmeldern kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Vertragsparteien, im Verlaufe dessen der Mieter die Vermieterin mit den Armen am Oberkörper umfasst und sie vor die Haustür trug.