Pflicht des Verkäufers über die Ertragsmöglichkeiten des zu veräußernden Grundstücks aufzuklären

Haben Grundstücksverkäufer eine Pflicht, den Käufer über die Ertragsfähigkeit des Grundstücks aufzuklären? Wenn ja, gilt diese Pflicht immer oder nur unter bestimmten Umständen?

Grundsätzlich besteht für einen Veräußerer von Grundstücken keine besondere Aufklärungspflicht über die möglichen, zu erzielenden Erträge. Eine solche Verpflichtung ist auch nicht gesetzlich normiert. Jedoch besteht die Möglichkeit einer weitergehenden Pflicht zur Aufklärung dann, wenn sich dies aus dem Vertrag ergibt oder wenn der Käufer hinsichtlich der Möglichkeiten des Ertrages und dessen Höhe einer Fehlvorstellung unterliegt.

Berechnung der Betriebskostenvorauszahlung durch den Mieter

Ist es Mietern möglich, eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen zu verlangen, wenn die Betriebskostenabrechnung zeigt, dass die Vorauszahlungen nicht mit den faktischen Belastungen übereinstimmen? Besteht überdies die Möglichkeit für den Mieter selbst den Betrag anzupassen?

Grundsätzlich hat der Mieter die Möglichkeit, die Anpassung der Vorauszahlungen zu verlangen, wenn die Betriebskostenabrechnung ergibt, dass die Vorauszahlungen nicht den faktischen Belastungen entsprechen. Eine weitere Möglichkeit ist die Korrektur der Zahlungen durch den Mieter.

Beweislastpflicht des Vermieters bei einer Mangelanzeigepflichtverletzung des Mieters

Wer trägt bei einem Gerichtsverfahren die Darlegungs- und Beweislast, wenn eine Mangelanzeigepflichtverletzung des Mieters strittig ist?

Grundsätzlich hat der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast, ob eine Mangelanzeigepflichtverletzung vorliegt, wenn ein Mieter Schadensersatz gemäß § 536 c II 1 BGB verlangt und der Vermieter die Mangelanzeige bestreitet.
Vorliegend sind die Parteien Mieter und Vermieter einer Wohnung. An den Bodenfliesen traten Risse auf, die seitens der Beklagten (Mieter) gegenüber dem Vermieter angezeigt wurden. Der Anwalt der Beklagten zeigte die Mängel schriftlich an und drohte bei Nichtbeseitigung mit der Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens (prozessuales Mittel; in der Zivilprozessordnung geregelt). Nach der Mitteilung minderten die Mieter die Miete um 20 %. Die Kläger klagen auf 19 zurückbehaltene Minderungsbeträge nebst Zinsen.