Mietrecht & Immobilienrecht

Wir unterstützen und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht im Mietrecht sowie im gesamten Immobilienrecht.

Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung, wenn Sie einen neuen Mietvertrag, Gewerbemietvertrag oder Pachtvertrag durch einen Anwalt maßgeschneidert für Ihre Belange erstellt haben möchten. Auch wenn Sie nur einzelne Vertragsklauseln, Nachträge oder zusätzliche Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag von einem Anwalt prüfen oder speziell für Ihre Zwecke formulieren lassen wollen, sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Wenn Sie zu bestimmten Fragestellungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht oder sonstigen Bereichen des Immobilienrechts die Rechtsberatung durch einen Anwalt wünschen oder Ihre Verträge überprüfen lassen wollen, sind wir die richtigen Ansprechpartner.

Wir vertreten bei Auseinandersetzungen über Mängel des Mietobjekts, Nebenkosten, Mieterhöhungen und setzen Mietrückstände, gegebenenfalls in Verbindung mit Räumungsverfahren, durch. Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter klären wir Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Im Immobilienrecht bearbeiten wir Kaufverträge unter Berücksichtigung möglicher Altlasten, Nachbarrechte, erbrechtlicher Beschränkungen oder sonstiger Belastungen und beschäftigen uns mit Fragen des Maklerrechts.

Weitere Informationen zum Thema „Miet- und Immobilienrecht“ finden Sie auf unserer Internetpräsenz: www.papsch.de

Dort werden die Themen: Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht und Grundstücksrecht näher erläutert.