Geltendmachung des Mietkautionsanspruchs durch den früheren Vermieter für den Grundstückserwerber

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.07.2012
Az.: XII ZR 22/11

Ist der Anspruch auf Leistung der Kaution bereits vor Eigentumsübergang entstanden und fällig, geht dieser auf den Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks nach §§ 566 Abs. 1, 578 BGB über. Dieser Anspruch kann von dem früheren Eigentümer und Vermieter gerichtlich im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht werden. Hierfür muss der ehemalige Vermieter vom Erwerber ermächtigt worden sein und er muss ein eigenes rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der Rechtsverfolgung haben.

Aktuelles zum Betriebskostenrecht

In der mietrechtlichen Rechtsprechung hat es bezüglich der Betriebskosten neue Entwicklungen gegeben, welche die Rechte der Mieter stärken. Allerdings ist der Bundesgerichtshof (BGH) auch zu seiner alten Rechtsprechung zurück gekehrt, welche die Position der Mieter im Insolvenzverfahren des Vermieters verschlechtert.

Das Landgericht (LG) Freiburg hat am 24.03.2011 (Aktenzeichen 3 S 348/10)  entschieden, dass der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Belege, auf denen die Betriebskostenabrechnung beruht, am Ort des Mietobjektes zu erfüllen ist. Im zu entscheidenden Fall war die Mietwohnung über 400 km vom Sitz des Vermieters entfernt. Nach Ansicht des Gerichts kann der Mieter bei einer solch großen Entfernung die Einsicht am Ort der Mietsache verlangen. Zumal es für den Vermieter zumutbar ist, die Belege auch an diesem Ort zur Verfügung zu stellen.

Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs für berufliche Zwecke

Bundesgerichtshof, Urteil 26.09.2012 – VIII ZR 330/11

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Absicht des Vermieters, die Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen kann. Damit wurden die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt.
Grundsätzlich hat der Vermieter also auch, wenn er oder seine Familienangehörigen die Mietwohnung zu beruflichen Zwecken nutzen wollen, ein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs. Dies ist jedoch weiterhin nur zulässig, wenn die Kündigung für den Mieter keine unzulässige Härte im Sinne des § 574 BGB bedeutet.

Rechtmäßigkeit einer Kündigung bei fehlerhafter Einschätzung einer Mangelursache

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.07.2012
Az.: VIII ZR 138/11

Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen.