Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.07.2012
Az.: XII ZR 22/11
Ist der Anspruch auf Leistung der Kaution bereits vor Eigentumsübergang entstanden und fällig, geht dieser auf den Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks nach §§ 566 Abs. 1, 578 BGB über. Dieser Anspruch kann von dem früheren Eigentümer und Vermieter gerichtlich im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht werden. Hierfür muss der ehemalige Vermieter vom Erwerber ermächtigt worden sein und er muss ein eigenes rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der Rechtsverfolgung haben.