In welchen Fällen ist ein Gutachten geeignet, zur Bestimmung der Vergleichsmiete herangezogen zu werden? Bedarf es bestimmter Voraussetzungen?
Grundsätzlich kann ein Gutachten dazu dienen, die Vergleichsmiete zu bestimmen. Es ist jedoch dann als ungeeignet einzustufen, wenn es nur Objekte desselben Vermieters berücksichtigt oder kein breites Spektrum abdeckt.
Vorliegend sind die Kläger Vermieter von Wohnungen. Einmal handelt es sich um eine ehemalige Soldatensiedlung, das andere Mal um eine ehemalige Zechensiedlung. Die Kläger beantragen bei den Vermietern Zustimmung zur Erhöhung der Nettomieten. Diese lehnen jedoch ab. Hierauf richtet sich jeweils die Klage vor dem AG. Aufgrund rechtsfehlerhafter Auffassungen der Berufungsgerichte befasst sich der BGH mit dem Problem.