Steht einem Scheinbeklagten ein Kostenerstattungsanspruch zu, wenn dieser sich gegen eine Beschlussanfechtung verteidigt?
Bei Beschlussanfechtungsverfahren kommt es immer wieder vor, dass die Beklagten nicht zutreffend benannt werden (Parteibezeichnung). Dies resultiert oftmals daraus, dass die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse falsch angegeben werden. Wehrt sich ein Scheinbeklagter hiergegen, so steht ihm ein Kostenerstattungsanspruch zu.
Im vorliegenden Fall erheben die Kläger eine Beschlussanfechtungsklage. Als Beklagte sind Wohnungseigentümer aufgeführt, unter anderem als Beklagte bezeichnete, die jedoch seit mehreren Jahren nicht mehr Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Die Klage wurde ihnen von dem Verwalter ausgehändigt, diesem gegenüber erfolgte also die Zustellung. Die Scheinbeklagten suchen anwaltlichen Beistand und aufgrund des anwaltlichen Tätigwerdens stellen die Kläger klar, gegen wen sich die erhobene Klage richtet. Weiterlesen...