Ist es für den Verwalter eine Pflicht, auf Verlangen des Klägers eine aktuelle Eigentümerliste vorzulegen?
In einem Beschlussanfechtungsverfahren ist das Gericht angehalten, auf Anregung des Klägers dem Verwalter aufzugeben eine Eigentümerliste vorzulegen. Sollte dieser der Pflicht nicht nachkommen, muss dies notfalls mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden.
Jahresabrechnungen werden nichtig, wenn sie Rückstände früherer Jahre mit einbeziehen und neu begründen. Die Nichtigkeit erstreckt sich auf den betroffenen Teil.